Markenherstellern kann Angst und Bange werden: Tchibo hatte dagegen geklagt, dass Aldi Süd die Preise der selbst produzierten Kaffee-Eigenmarke Barissimo unter den Produktionskosten anbieten darf. Und hat verloren. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hat die Klage in zweiter Instanz zurückgewiesen. Möglich ist nun, dass Tchibo vor den Bundesgerichtshof zieht.
Für Marken und Händler, die nicht Edeka, Rewe, Aldi oder Lidl heißen, ist das Urteil ein ernüchterndes Signal: Die Marktmacht der Mächtigen wird noch größer. Große Lebensmitteleinzelhändler sind in ihrer Preisgestaltung nicht an Einstandspreise gebunden, wenn sie das Produkt selbst herstellen. Das Gericht folgte der Argumentation von Tchibo nicht, wonach Verkauf unter Herstellungskosten in die gleiche Kategorie fällt wie Verkauf unter Einstandspreis.
Für die Branche kann das bedeuten, dass Aldi-Wasser künftig noch billiger verkauft wird. Selbst wenn die Produktionskosten im EVP unterschritten wären, hat das kartellrechtlich keine Wirkung. Wir freuen uns schon, Aldis Quellbrunn-Wasser bald mal zum Aktionspreis von fünf Cent in den Kühlschrank stellen zu dürfen.

