Der Streit um die Altersgrenze für Energy Drinks kocht mal wieder hoch. Ein von Foodwatch angeführtes Empörungs-Geschwader fordert, keine Energy Drinks mehr an Minderjährige zu verkaufen. Die AfG-Lobby wundertsich: Die Gesetzeslage sei doch eindeutig. Springt jetzt die Politik auf?
Im Februar 2023 hatte Ernährungsminister Cem Özdemir das Gesetzesvorhaben für mehr Kinderschutz in der Werbung vorgestellt (INSIDE 921: „Ein Werbeverbot, sie alle zu knechten“). Mit dem Ziel, Kampagnen für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett-, Salzgehalt nicht mehr an Kinder unter 14 Jahre richten zu dürfen. Was als hoher Zuckergehalt gilt, das entnimmt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den Nährwertprofilen der Weltgesundheitsorganisation. Ist der Grenzwert überschritten, soll es keine Werbung geben. Würde natürlich auch für Energy Drinks gelten.
Wohl weil sich die FDP querstellte, wurde das Gesetz bis heute nicht verabschiedet. Özdemir hatte den Entwurf dann abgeschwächt. Etwa, indem er das geplante Werbeverbotszeitfenster von 6 bis 23 Uhr auf 17 bis 22 Uhr eindampfte. Der FDP reichte auch das nicht – das Verbot soll nur für Kindersendungen gelten. Ein Ende des Ampel-Hickhacks ist nicht in Sicht. Und somit auch nicht, wann und ob das Gesetz verabschiedet wird. Laut BMEL befinde es sich „weiterhin in der regierungsinternen Abstimmung“.
Dass Foodwatch und der Anfang des Jahres vom Bundestag eingesetzte Bürgerrat eine Altersgrenze für Energy Drinks fordern (INSIDE 942), könnte für die Grünen nun zu einem gesichtswahrenden Plan B werden. Obwohl das BMEL ein Abgabeverbot derzeit für nicht begründbar hält, hatte sich Renate Künast, Bezug nehmend auf den Bürgerrat, jüngst erneut für ein Verbot ausgesprochen: Juristisch sei das die „einfachste Maßnahme“.
Während Foodwatch an Lidl appelliert, keine Energy Drinks an Minderjährige zu verkaufen, empfiehlt der Bürgerrat, dass alle Verkaufsstellen kontrollieren müssten, an wen sie die Koffeinbrause verkaufen. Das vorgeschlagene Mindestalter: 16 Jahre. Der Getränkelobby passt das freilich gar nicht. Sieht gar einen handwerklichen Fehler beim Bürgerrat. „Eine fachlich fundierte Begleitung, die Grundlage einer ausgewogenen und sach- und faktenorientierten Diskussion im Bürgerrat ist, war nicht sichergestellt“, so Detlef Groß, Gf der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfrei Getränke (Wafg), gegenüber INSIDE.
In der Tat bestätigte der Deutsche Bundestag auf Nachfrage: Allein der Kinderarzt Martin Hulpke-Wette hätte dem Bundesrat „einen Experteninput“ gegeben. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hätte kurzfristig abgesagt. Das Hauptargument des Rates war, dass die Entwicklung des Gehirns bis 18 Jahre nicht abgeschlossen sei.
Die rechtliche Lage bezüglich Energy Drinks ist hierzulande indes geregelt. In der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordung ist definiert, was diese nach deutschem Recht sind: eine Untergruppe der koffeinhaltigen Erfrischungsgetränke. Neben „geschmackgebenden Zutaten oder Aromen“ und „Koffein oder koffeinhaltige Zutaten“ auf Grundlage von Wasser enthalten sie demnach mindestens einen der folgenden Stoffe: Taurin, Inosit (ein vitaminähnlicher Vitalstoff) und das Kohlenhydrat Glucuronolacton. In Deutschland ist für alle Stoffe eine Höchstmenge vorgegeben. Eine Mindestgrenze, ab der es sich um ein Energygetränk handelt, gibt es nicht. Darüber hinaus gelten EU-weit verpflichtende Kennzeichen. Zum Beispiel für Schwangere.
Ob das Energy-Segment nach jahrelangem Höhenflug eine politische Delle bekommt, ist also weiter unklar. Bei den großen Playern, darunter auch Marktführer (70%) Red Bull (Absatz 2023 in Deutschland: rund 1,25 Mrd Dosen), hält sich die Sorge in Grenzen. Effect-Lenker Andreas Herb (MBG) hat sich kürzlich sogar selbst für eine Altersgrenze ausgesprochen.
Artikel aus INSIDE 950
