Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) hat ihre Leitsätze für Erfrischungsgetränke aktualisiert. Künftig dürfen Limonaden auch mit weniger als sieben Prozent Zucker als solche bezeichnet werden. Die bisherige Regelung, die einen Mindestzuckergehalt von sieben Prozent vorschrieb, wurde nach über fünf Jahren Diskussion aufgehoben. Laut einer Bekanntmachung im Bundesanzeiger müssen Limonaden nun lediglich "Zutaten zur Erzielung eines süßen Geschmacks (z. B. Zuckerarten, Süßungsmittel)" enthalten. Die genaue Menge bleibt offen.
Dieser Schritt beendet einen langjährigen Streit, der durch den Hamburger Getränkehersteller Lemonaid werbewirksam ausgeschlachtet wurde. Lemonaids Limetten-Limonade mit sechs Prozent Zucker wurde Anfang 2019 vom Fachamt für Verbraucherschutz in Hamburg beanstandet, da sie nicht süß genug sei, um als Limonade zu gelten. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte forderte damals, entweder den Zuckergehalt zu erhöhen oder das Produkt umzubenennen (INSIDE berichtete). Lemonaid wehrte sich gegen diese Forderung, unterstützt von der Hamburger Gesundheitsbehörde, die sich für weniger Zucker in Lebensmitteln aussprach. Trotz des Streits wurde die Limonade weiterhin verkauft. Kurz darauf lenkte das Amt ein und erklärte, dass Lemonaid als Limonade vorerst nicht beanstandet werde. Vielmehr sei eine Überarbeitung der Verordnung sinnvoll, hieß es aus damals. Die Zucker-Farce wurde vorerst auf Eis gelegt.
Im September 2020 geriet Lemonaid erneut ins Fadenkreuz von Verbraucherschützern. Diesmal beanstandete das städtische Amt für den Verbraucherschutz in Bonn, dass die Sorte Lemonaid Maracuja weniger Zucker (5,5g) als für Limos vorgeschrieben enthalte, und drohte weitere Schritte gegen den Hersteller an (INSIDE berichtete). Dazu kam es allerdings nicht mehr. Im März 2021 teilte das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung mit, dass das für Erfrischungsgetränke zuständige Expertengremium der DLMBK, der Fachausschuss für Getränke, die zuletzt stark in die Kritik geratenen Leitsätze für Erfrischungsgetränke überarbeitet habe. In dem neuen Leitsatzentwurf hieß es, dass Limonaden "einen üblichen Gesamtzuckergehalt von 7 Gramm pro 100 Milliliter oder mehr" enthalten. Ein geringerer Zuckergehalt, so sahen es die überarbeiteten Leitsätze vor, müsste jedoch "hinreichend kenntlich gemacht" werden.
Gegen die geplante Änderung der Leitsätze in dieser Form hatte Lemonaid deshalb Einspruch erhoben. Um öffentlichkeitswirksam auf den drohenden Irrsinn aufmerksam zu machen, setzte Lemonaid erneut auf kreative PR-Maßnahmen und beklebte seine Limoflaschen mit kleinen Warnhinweisen, die denen auf Zigarettenschachteln ähnelten ("Achtung, wenig Zucker"). Dafür hagelte es u.a. von der wafg Kritik ("Selbstprofilierung").
In den nun überarbeiteten und veröffentlichten Leitsätzen ist eine exakte Mengenangabe gestrichen. Damit kann wohl auch der Hamburger Limohersteller leben. Gegenüber dem Stern drückt Lemonaid-Gf Paul Bethke seine Freude aus, gibt aber auch zu bedenken: „Ist natürlich ein wenig schräg, dass es fünf Jahre gedauert hat.“
Das Deutsche Lebensmittelbuch ist zwar kein Gesetz, aber die festgelegten Leitlinien dienen dem Verbraucherschutz und der Transparenz. Die Kommission, die die Leitlinien erarbeitet, setzt sich aus Verbraucherschützern, Wissenschaftlern, Lebensmittelkontrolleuren und Wirtschaftsvertretern zusammen. Sie hat für mehr als 2.000 Lebensmittel, von Fruchtsäften bis zu Obst- und Gemüseerzeugnissen festgelegt, um „Klarheit und Wahrheit bei Lebensmitteln“ zu gewährleisten.
