Der alkoholfreie Spirituosenhersteller Undone, der im Juli vom Schutzverband der Spirituosen vor das Amtsgericht Hamburg zitiert wurde, geht in Berufung. Der Termin des Gerichts steht noch nicht fest.
Der Schutzverband hatte, nach Veränderung der EU-Verordnung von 2019 (die Interpretationsspielräume lässt) bezüglich alkoholfreier Spirituosen gegen drei von 15 Produkten von Undone geklagt. Zum ersten gegen den alkoholfreien Gin, auf dessen Etikett zu lesen ist: „this is not gin“. Zum zweiten gegen Undones alkoholfreien jamaikanischen Rumersatz und eine American Blend-Variante. Im Falle der Bezeichnung „this is not gin“ hat das Amtsgericht Hamburg für Undone entschieden, ebenso bei American Malt.
Der Schutzverband hat in einem Punkt recht bekommen: Weil Undone den Produkten Alkohol entzieht, also zunächst ein alkoholisches Produkt hat, darf der Begriff alkoholfrei nicht gebraucht werden. Die Grenze sind hier 0,5%. Das Gericht ist er Auffassung, dass der gesamte Alkohol entzogen werden muss und bis zu 0,5% wieder zugefügt werden. Dagegen wehrt sich Undone nun und geht in Berufung. Der Schutzverband wiederum geht in der Sache American Blend in Berufung.
