Wie stark ist Voelkels Immunsystem?

Abmahn-Irrsinn: Ist dieses Etikett tatsächlich ein Fall für Foodwatch?

Nach der Verbraucherzentrale schießt sich jetzt auch Foodwatch spitzfindig auf Getränke ein, die eine Stärkung des Immunsystems suggerieren. Nicht jeder Hersteller lässt das mit sich machen. Eine Klage aus 2024 liegt noch immer beim BGH. 

Per Nichtzulassungsbeschwerde wehrt sich Eckes-Granini gegen ein Urteil in zweiter Instanz (OLG Koblenz). Im Sommer 2024 hatte dieser eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) stattgegeben und Eckes verboten, eine Sorte hohes C weiter mit dem Claim „Immun Water“ zu bewerben. Die Argumentation der Verbraucherzentrale taucht tief ein in die Spezialitätenkiste der europäischen Health Claims-Liste: Dort ist ausdrücklich definiert, dass u.a. Vitamin C „zu einer normalen Funktion des Immunsystems beiträgt“. Der Claim, so der vzbv, erwecke aber den Eindruck, dass der Genuss des Getränks einen positiven Einfluss auf das Immunsystem hat. Vereinfacht ausgedrückt: „Immun Water“ ist zwar gut für das Immunsystem, steht aber als Begriff auf keiner europäischen Health Claim-Liste. Das Gericht schloss sich dem in einer bemerkenswerten Argumentationsfolge an – harte Juristen-Kost selbst für Eingefleischte.  

Ergänzung: Nach Erscheinen des Artikels hat der BGH die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 4. Juni 2024 als unzulässig verworfen, weil der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwerde 20.000 Euro nicht übersteigt (§ 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO).

„Wie Sie aus der Zutatenliste ersehen ...“ 

Auch wenn die Causa „Immun Water“ noch nicht final geschlossen ist: Mit den selbst ernannten Verbraucherschützern von Foodwatch, die anders als die Kollegen vom vzbv schon mal mit der Brechstange durchs Aufmerksamkeits-Gelände marschieren, schießt sich der Abmahn-Wettbewerb auf die Eckes-Immun-MeToos ein. Ende 2024 erwischte es die Drogeriemarktkette dm für ihren „Immun-Smoothie für Kinder“, einen Müsli-Hersteller und den Bio-Safter Voelkel mit dessen Getränk „Bio CImmunkraft“. Eine Abmahnung durch Foodwatch ließ Voelkel noch anwaltlich zurückgehen. Man war neben dem aus der Eckes-Verhandlung noch allzu gut bekannten Begriffs-Bashing doch ziemlich verwundert, dass Foodwatch auch den angeblich hohen Zuckergehalt im Getränk kritisierte: „Unser Produkt ist ein natürliches Erzeugnis. Wie Sie aus der Zutatenliste ersehen können, ist dem Getränk gar kein Zucker beigefügt“, ließ Voelkel anwaltlich mitteilen. Die Vermischung „von Zuckergehalt und gesetzlich klar geregelten Health Claims“ sei „unseriös“. 

So kam es, wie es kommen musste: Am 10. Februar reichte Foodwatch Klage gegen Voelkel ein, die öffentlich auf der Foodwatch-Website einzusehen ist, jedoch bis Redaktionsschluss nicht postalisch bei Voelkel einging. In der von Foodwatch veröffentlichten Klageschrift geht es um einen vorläufigen Streitwert in Höhe von 50.000 Euro. Vorwurf: Verstoß gegen Verbote der Health Claims-Verordung. Bemerkenswert: Die dubiose Argumentation aus der Abmahnung mit dem angeblich hohen Zuckergehalt und der daraus resultierenden Nutri Score-Bewertung C ist verschwunden. Da reibt sich auch Voelkel die Augen.  

In einem Statement, das INSIDE vorliegt, nimmt Voelkel darauf Bezug und schreibt: „Der damals in breiter Öffentlichkeit ausgerollte Vorwurf war also sachlich schlicht unzulässig und fachlich unsauber argumentiert.“ Foodwatch habe dies mittlerweile „offensichtlich auch erkannt, und darum wird nun eine neue Argumentationslinie gewählt“. Die Verbraucherschützer stoßen sich nun an der Angabe „Immunkraft“. Diese gehe über die Aussage, dass ein Beitrag zu einer normalen Funktion des Immunsystems getroffen wird, weit hinaus, heißt es in der Foodwatch-Klage. Voelkel entgegnet, dies sei „klar eine Auslegungsfrage“. Zudem werde das Schlagwort „Immunkraft“ durch einen Sternchenhinweis erläutert. Dies sei zulässig, da der Gesetzgeber auch erkannt habe, dass die Health Claim-Angaben „werblich etwas ‚sperrig‘ sind und sich kaum ins Hauptsichtfeld integrieren lassen“. Voelkel will, sobald eine offizielle Klage zugestellt wird, „die Inhalte sorgfältig prüfen und weitere Schritte evaluieren.“   

Share this article: