“Wiederverwendung darf kein Selbstzweck sein”: Gegen den in INSIDE 990 skizzierten ersten Referentenentwurf zum neuen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz regt sich wie erwartet Widerstand auf der Seite der Einwegproduzenten. In aktuellen Fall beim Fachverband Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel (FKN).
In einem heute veröffentlichten Schreiben stößt sich der FKN u.a. daran, dass der Referentenentwurf eine Mehrweg-Quote von mindestens 70% bei Getränken vorsieht. Anders als die neue Europäischen VerpackungsverordnungPPWR. Bei dieser gehe es nur um eine 10%-Mehrwegpflicht bei Getränken, und das erst ab 2030. Eine 70%-Quote stelle, so der FKN, ein “überambitioniertes Gold-Plating dar, wenn man im europäischen Kontext die herausragende Position von Deutschland betrachtet, wo Mehrweg bereits heute schon etabliert ist.”
Auch die Gründung und Finanzierung einer neuen “Organisation für Reduzierungs- und Präventionsmaßnahmen” sieht der FKN erwartbar kritisch. Wie berichtet sollen laut einem ersten Referentenentwurf Verpackungshersteller in diese Organisation einzahlen, die mit der Summe (taxiert sind 90 Mio Euro) Mehrwegprojekte fördern soll. Der FKN lehnte eine solche Organisation ab. Die dafür veranschlagten jährlichen Mehrkosten von knapp 90 Millionen Euro würden “die auf die gleiche Summe veranschlagten Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung konterkarieren”, heißt es.
Bis zum vergangenen Freitag hatten Verbände, Wirtschaftsunternehmen und andere Institutionen Zeit, sich zum 177-seitigen Referentenentwurf zu äußern. Mitte 2026 soll ein Gesetz auf dem Tisch liegen. Bis zum 12. August 2026 müssen die der ersten verbindlichen Pflichten der PPWR abgearbeitet sein.
