EU: Plastik für Fortgeschrittene

Während Brüssel um die 2024 beschlossene PPWR rumeiert und noch immer keine Handlungsanweisung rausgegeben hat, schaltet ein Land nach dem nächsten Pfandsysteme auf – mit allerlei Eigentümlichkeiten. So wie jetzt die polnischen Nachbarn.

Das polnische Einwegpfand war mehrfach verschoben worden. Erst im Ende 2024 beschloss der Senat, die neue Pfandpflicht ab dem 1. Oktober 2025 in Kraft zu setzen. Der mitunter denkwürdige Verhau bei nationalen Regelungen wird auch hier deutlich: Polen führt zeitgleich zum Einweg- ein Mehrwegpfand ein, das aber doppelt so hoch (1 Zloty = 0,24 Euro) ist wie das für Einweg-PET und Dosen (0,5 Zloty = 0,12 Euro). Dafür ist Einweg-Glas, wie in vielen anderen Ländern auch, pfandfrei. Auch, weil der Handel keine Lust auf Einweg-Glas in den Pfandautomaten hat.

Die Planung zur Einführung des Pfandes in Polen erinnert an die Einführung des Einwegpfandes 2003 in Deutschland. So sollten die maßgeblichen Verbände verpflichtet werden, in jeder polnischen Gemeinde eine Leergutrücknahme-Stelle („Butelkomat“) einzurichten – auch, wenn es dort keinen Supermarkt gibt.

Bei den künftigen Betreibern des Pfandsystems mischen westdeutsche Firmen mit. U.a. das Schwarz-Unternehmen OK Operator Kaucyjny und Eko Operator, das zu Remondis gehört. Völlig geräuschlos soll die Vergabe nicht gelaufen sein. Offenbar gab es Befürchtungen, internationale Pfandbetreiber könnten die wertvollen eingesammelten Rohstoffe außer Landes schaffen. Ein Thema, das hierzulande eher mal still und leise wegdiskutiert wird. Dabei landet insbesondere Aluminium-Schrott immer noch auf dem Weltmarkt oder/und muss von diesem zurückgekauft werden. In Polen soll das Commitment, dass die Kunststoffabfälle im Land wieder recycelt werden sollen, die Gemüter noch rechtzeitig abgekühlt haben.

So sinnvoll Pfandsysteme auch sein mögen – Brauer und Brunnen, die von Deutschland aus in die EU exportieren, stellt das europäische Gewurstel mittlerweile vor schier unlösbare Probleme. Finnland (seit 1996), Dänemark (2002), Deutschland (2003), Estland (2005), Niederlande (2005), Kroatien (2006), Litauen (2016), Malta (2022), die Slowakei (2022), Rumänien (2023), Irland (2024) und jetzt auch Österreich (2025) und Polen verfügen über ihre eigenen Pfandsysteme. Portugal, Belgien, Spanien und Schottland schalten sich demnächst auf. Welche Verpackung wie und über welche hinterlegten Systeme bepfandet wird, differiert von Land zu Land. Ganz abgesehen von Deklarationsauflagen um GTIN-Markierungen, Pfandzeichen, EAN-Barcodes und andere Kennzeichen. Manche Hersteller klagen längst entnervt von unzumutbaren nicht-tariffähigen Handelshemmnissen. Viele Mittelständler sind damit überfordert. 

Der vermeintliche Boom bei Pfandsystemen für Kunststoffverpackungen hat auch mit der im April 2024 (vor den damaligen Europawahlen) beschlossenen neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR zu tun. Dort wird EU-Staaten, die bei Kunststoffen das Sammelziel von 90% nicht erfüllen, ein Pfandsystem sozusagen angedroht. Weshalb es die meisten Staaten nun eben in weiser Voraussicht gleich selber installieren.

Um die PPWR (Plastik & Packing Waste Regulation) hatte es bei ihrem Zustandekommen Ende 2023/Anfang 2024 viel Streit gegeben. Wie berichtet (INSIDE 948) hatten die deutschen Verhandlungsführer praktisch in letzter Sekunde eine bald nur noch als „Lex Lidl“ titulierte Sonderregelung in die PPWR geschnitzt, mit der bestimmte Händler unter sehr bestimmten Bedingungen von einer quotierten Mehrwegangebotspflicht  befreit wären – sollte sie denn jemals kommen. Vollkommen verblüffend träfe eine solche Regelung zwar auf die Schwarz-Tochter Lidl zu, nicht aber auf Aldi. Was Letzteren bereits zu Testläufen im Mehrwegbereich veranlasste – man weiß ja nie (INSIDE 946: „Aldis Mehrweg-Pilot“).

Mittlerweile kristallisiert sich heraus, dass Deutschland die allgemeinen Recyclingauflagen nicht komplett erfüllen kann (interessanterweise reklamiert derzeit vor allem Italien diesen Claim für sich; dort hat man auf die Einführung von Mehrwegpflichten so gar keine Lust). Ob am Ende – die Mehrwegangebotspflicht tritt Stand heute am 1.1.2030 in Kraft – Aldi längst Mehrweg führt oder sich, analog zu Lidl mit Kaufland, einen Mehrweg-affinen Handelspartner zulegt, ist noch nicht abzusehen. 

Größtes Merkmal der PPWR bislang ist die vage Ausformulierung ihrer Optionen. Noch immer warten Lobbyisten der Verbände auf eine Art FAQ-Heft der Brüsseler EU-Kommission, das die drängendsten Fragen beantworten soll. Auf Seiten der Industrie wüssten viele gern, was sie bis zum Stichtag 12.8.2026 (ab dem diverse Berichtspflichten gelten und Systemgelder verteilt werden) leisten müssen. Bzw. ob der Termin überhaupt noch steht. Mittlerweile spricht vieles für den 1.1.2027. Beim Stochern im Nebel bleibt nicht mehr viel Zeit. Auch nicht der Bundesregierung, die auf die unklaren EU-Vorgaben hin ein eigenes „Verpackungsdurchführungsgesetz“ formulieren muss. Zumindest dieses Gesetz soll in der ersten Version demnächst veröffentlicht werden.       

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