Alkfreier Sprit:Exempel Duke

Lücke in der Pfandverordnung: Das Oberlandesgericht (OLG) hat eine Entscheidung des Landgerichts kassiert. Mit Folgen für den Münchener Ginhersteller The Duke. Und mit Folgen für die mit vielen Hoffnungen verknüpfte Kategorie der alkoholfreien Spirituosen-Surrogate.

Vorgeworfen wird The Duke und ihrem Gründer Maximilian von Pückler laut dem INSIDE vorliegenden Urteil des OLG zum einen, bei dem seit 2021 via Internet vertriebenen alkoholfreien Gin Entgeistert keine Inhaltsstoffe angegeben zu haben. Dumm. Für die Branche viel bedeutender: Das Gericht bemängelt, dass für den alkoholfreien Gin in Einwegglasflaschen kein Pfand von 25 Cent erhoben wurde. Geklagt hatte ein Abmahnverein unter Führung des in Berlin ansässigen, auf Umweltrecht spezialisierten Anwalts Dirk Böhler. Auch der Bundesverband der Spirituosenindustrie muss zugeben, dass „gemäß der derzeitigen Verpackungsrechtslage No- wie auch Low-Alternativen für Spirituosen unter die Pfandpflicht fallen“.

BSI-Frontfrau Angelika Wiesgen-Pick ist seit einem halben Jahr immerhin mit dem Umweltministerium im Austausch, da die Bepfandung aus ihrer Sicht „unter ökologischen, ökonomischen, wettbewerbsrechtlichen, verbrauchschutzrechtlichen als auch handelstechnischen Aspekten etc. nicht sinnvoll ist“. Der Markt für No- und Low-Alternativen ist noch klein, wächst aber. Laut NielsenIQ beträgt der Anteil 0,4% am Spirituosenmarkt. Als die Pfandverordnung entstand, gab es noch keine alkfreien Alternativen. Damals wurde aber beispielsweise für Sirupe eine Ausnahme gemacht. Die gibt es hier nicht.

Für die von großen Playern wie Diageo (u.a. Gordon‘s 0,0), Bacardi & Co, aber auch Pionieren wie Siegfried oder Undone besetzte Hoffnungskategorie ist das bitter. So auch für das Exempel The Duke. Der laut Gründer Maximilian von Pückler „gut laufende“ Entgeistert darf nicht mehr vertrieben werden. The Duke, wie viele Ginhersteller im oberen Segment derzeit nicht auf Rosen gebettet, muss 90% der Gerichtskosten zahlen, 68.000 Euro. In erster Instanz war das Landgericht München noch der Argumentation des Beklagten gefolgt, dass alkoholfreie Spirituosen-Surrogate wie Spirituosen zu behandeln seien. Jetzt zeigte sich: Pfandfrei wäre ein solches Surrogat nur, wenn es nicht pur getrunken werden kann. Das ist bei den No & Lows nicht der Fall.

Bislang wurde nur The Duke – nicht Mitglied im Schutzverband der Spirituosenindustrie – vor den Kadi gezerrt. Konkurrenten hat der Abmahnverein offiziell nicht ins Visier genommen. Ein oder zwei andere, raunen INSIDER, seien sehr wohl kontaktiert worden. Die Konkurrenten bleiben in der Deckung. Die Hoffnung ruht darauf, dass es Inhaltsstoffe gibt, die das Argument des OLG-Richters aushebeln könnten – sprich, dass alkoholfreier Gin eben kein Getränk wäre, das einfach so getrunken werden kann.

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