Womöglich ist es doch etwas aus der Zeit gefallen, wenn sich 14-Jährige in Begleitung eines Erwachsenen alkoholische Getränke bestellen. Entsprechende Signale aus der Politik kommen nicht überall gleich gut an.
Dass das Thema höher kocht als das Außenthermometer, hat womöglich mit dem parlamentarischen Sommerloch zu tun. Die Diskussion um das „begleitete Trinken ab 14“ schwappte immer wieder mal hoch, wenn diverse Ministerpräsidenten sich nicht nachsagen lassen wollten, dem Alkoholmissbrauch Vorschub zu leisten. So polterte etwa Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek schon im April 2023, wenn eine entsprechende Gesetzesinitiative beim Bund ausbleibe, „werden wir das selbst anschieben“ – wohlwissend, dass der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert (SPD) das längst genauso sah. Mittlerweile ist das Thema in der Gesundheitsministerkonferenz angekommen, die über eine Veränderung des Jugendschutzgesetzes mit Blick auf den betreffenden Paragraf 9 diskutiert. Dort heißt es, dass „Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken“ an Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden dürfen, wenn sie von einer „personensorgeberechtigten Person begleitet werden“.
Die deutschen Brauer, die schlimmere Dinge befürchten als ein Ausschank-Verbot für 14-Jährige – zum Beispiel generelle Werbeverbote für Bier oder/und die Heraufsetzung der Altersgrenze von 16 auf 18 Jahre – halten lieber mal den Ball flach. Der Deutsche Brauer-Bund (DBB) erklärt in einem Schreiben an Bundesminister Karl Lauterbach, man befürworte die geplante Gesetzesänderung. Erzieher, Lehrer und Jugendleiter müssten aber auch „ihre Verantwortung wahrnehmen und eine Vorbildfunktion gegenüber Kindern und Jugendlichen erfüllen“. Allerdings können die Mitglieder des DBB die Abschaffung der 14-Jahr-Regeln auch verschmerzen. Die tatsächlichen Gastro-Absätze in dieser Altersklasse sind mikroskopisch.
Umso bemerkenswerter, dass der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in der „Causa 14“ noch ziemlich rumeiert. Thomas Geppert vom Dehoga-Landesverband Bayern hatte sich noch 2023 vom Bayerischen Rundfunk mit der exklusiven Logik zitieren lassen, gerade beim begleiteten Trinken könnten Eltern ihren Kindern einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol beibringen. „Ich bin selbst Familienvater und finde es allemal besser, wenn ein 15-Jähriger ein Bier im Wirtshaus trinkt, als unkontrolliert Hochprozentiges in irgendwelchen Kellern.“ Auf Anfrage von INSIDE schickte der Dehoga Bundesverband ein Statement von Haupt-Gf Ingrid Hartges: Gesetzesvorhaben sollten „zunächst danach beurteilt werden, ob sie geeignet sind, ein Problem zu lösen. Unstrittig ist, dass Alkoholkonsum und -missbrauch von Jugendlichen unter 16 Jahren außerhalb unserer Betriebe stattfinden. Bislang sind uns keine Probleme im Zusammenhang des sog. ´begleiteten Trinkens´ bekannt. Wirtschaftlich spielt die in der Diskussion befindliche Regelung keine Rolle.“
Artikel aus INSIDE 956
