Gericht maßregelt Discounter

Das Landgericht Düsseldorf hat auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hin den Discounter Action dazu verurteilt, pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackungen auch wieder zurückzunehmen und das Pfand zu erstatten. 

Wie die DUH selbst mitteilt, hat sie bei Testbesuchen in insgesamt drei Action-Filialen in Berlin und Rielasingen festgestellt, dass dort pfandpflichtige Einwegverpackungen nicht zurückgenommen wurden. Im Sortiment von Action finden sich u.a. Dosen von Red Bull und Einweg-Bottles mit Coca-Cola.

Der niederländische Konzern mit Sitz in Medemblik-Zwaagdijk-Oost betreibt über 3.000 Filialen und bezeichnet sich selbst als “einer der am schnellsten wachsenden Non⁠-Food⁠-Discounter Europas⁠”. Seinen Markteintritt in Deutschland hatte er 2009; mittlerweile betreibt Action hierzulande rund 350 Filialen.

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