Bayern stoppt kommunale Verpackungssteuer

Der Bayerische Landtag hat am heutigen Mittwoch einem Gesetzesentwurf der Staatsregierung zugestimmt, der Städten und Gemeinden ab Januar 2026 verbietet, eigene Einweg-Verpackungssteuern einzuführen. Damit nutzt Bayern eine landesrechtliche Regelung, die in fünf Bundesländern gilt. Auch in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen ist für die Einführung einer solchen Steuer die Genehmigung des Landes erforderlich.

Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte im Januar 2025 kommunale Verpackungssteuern grundsätzlich als zulässig eingestuft. Mehrere bayerische Städte hatten laut einer Umfrage der Deutschen Umwelthilfe DUH Interesse an einer entsprechenden Regelung bekundet.

Die DUH kritisiert die Entscheidung scharf. Nach eigenen Angaben fallen allein in Bayern jährlich rund 900 Millionen Einweg-Getränkebecher und 725 Millionen Einweg-Essensverpackungen als Abfall an. Beispiele wie Tübingen und Konstanz zeigten, so die Organisation, dass kommunale Verpackungssteuern die Vermüllung reduzieren und die Nutzung von Mehrweg fördern. Die DUH kündigte an, rechtliche Schritte für betroffene Kommunen zu prüfen.

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