Bayern lehnt Einweg-Abgabe ab

Der Freistaat Bayern untersagt seinen Städten und Kommunen die Einführung einer Einwegsteuer im To-Go-Bereich. Einen entsprechenden Kabinettsbeschluss kommentierte Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann damit, eine solche Verpackungssteuer stehe im Widerspruch zum geplanten Bürokratieabbau. Offenbar wird in München bereits daran gearbeitet, das Verbot für Verpackungssteuern im Bayerischen Komunalabgabengesetz zu verankern.

Im Januar hatte die Stadt Tübingen vor dem Bundesverfassungsgericht in Sachen Einwegsteuer Recht bekommen - geklagt hatte eine McDonalds-Betreiberin aus Tübingen. Allerdings ist Bayern laut Deutscher Umwelthilfe (DUH) eines von fünf Bundesländern, in denen die Einführung einer Einwegsteuer vom Land genehmigt werden muss. Die anderen sind Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Es sei, so die DUH, “umso skandalöser, dass die bayerische Staatsregierung Kommunen dieses Instrument gegen die Vermüllung des öffentlichen Raums entzieht (…) Wir fordern Markus Söder auf, diesen Fehler sofort zu korrigieren.”

Laut DUH bereiten neun Städte und eine Gemeinde eine kommunale Steuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen vor: Bonn, Bremen, Freiburg, Hameln, Heidelberg, Köln, die Gemeinde Nellingen, Oberhausen, Rottenburg am Neckar und Troisdorf. Viele weitere Städte interessierten sich dafür, heißt es. In Tübingen erhebt die Stadt eine Einwegsteuer von 50 Cent bei Einwegverpackungen und Geschirr im To-Go-Bereich, 20 Cent sind es bei To-Go-Besteck, -Trinkhalmen und -Eislöffeln.

 

Share this article: