Das neue Wassergesetz, das in Bayern per 1.1. 2026 in Kraft treten soll, sorgt für Zündstoff in der politischen Debatte - allerdings nicht aufseiten der Mineralbrunnen, die künftig, wie viele alle anderen Entnehmer auch, zehn Cent pro Kubikmeter Grund-/Mineralwasser zahlen müssen. Vielmehr hat der bayerische Gemeindetag jetzt eine Verfassungsklage gegen das neue Wassergesetz zumindest angedroht.
Die Kritik der öffentlichen Versorger und Kommunen richtet sich gegen die im neuen Gesetz vorgesehene Sonderstellung von Lebensmittel- und Getränkeherstellern. Mit Blick auf Störungs-, Not- und Katastrophenfälle" sowie auf den “Verteidigungsfall” werden sie den öffentlichen Wasserversorgern künftig gleichgestellt - auch wenn die öffentliche Trinkwasserversorgung generell erstmal weiter Vorrang hat.
Hintergrund der neuen Formulierungen sind u.a. auch die Lehren aus der Ahrtal-Katastrophe 2021, bei der der Bedarf an abgepacktem sauberem Trinkwasser offenkundig wurde. Seitdem hat sich die Diskussion darüber verschärft, inwieweit Mineralbrunnen Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge sind und welche Konsequenzen das dann hat. Vonseiten der bayerischen Staatsregierung hieß es, der Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung werde im Gesetz eindeutig festgeschrieben.
Das neue Gesetz steht allerdings auch jenseits der Mineralbrunnen-Thematik hart in der Kritik - unter anderem auch deshalb, weil z.B. für Landwirte großzügige Sonderregelungen gelten.
