Kontroverser Wasser-Cent

Bayerische Mineralbrunnen müssen künftig zehn Cent pro Kubikmeter Grund-/Mineralwasser zahlen. Gegen das neue Wassergesetz, das zum 1.1.2026 in Kraft treten soll, hat der Bayerische Gemeindetag nun eine Verfassungsklage angedroht. 

Die Kritik richtet sich v.a. an Getränkehersteller und deren Sonderstellung: Sie werden den öffentlichen Wasserversorgen künftig gleichgestellt, was Störungs-, Not-, Katastrophen- und Verteidigungsfall anbelangt. Auch, wenn die öffentliche Trinkwasserversorgung generell weiter Vorrang hat. Hintergrund der neuen Formulierungen im Gesetz sind u.a. die Lehren aus der Ahrtal-Katastrophe 2021. 

Damals wurde der Bedarf an abgepacktem und sauberem Trinkwasser offenkundig. Seitdem hat sich die Diskussion verschärft, inwieweit Mineralbrunnen Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge sind.

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