Der Beschluss des Bayerischen Kabinetts, in den Städten und Kommunen die Erhebung einer Steuer auf To-Go-Geschirr und -Besteck in der Gastronomie zu verbieten, hat indirekt Folgen für den Getränkefachhandel.
Wie berichtet (u.a. INSIDE 955) gab es immer wieder Überlegungen, Getränkehändler ins Handling gebrauchter und dann wieder frisch gewaschener Mehrweg-To-Go-Systeme einzubinden – u.a. bei der Initiative Reusable To-Go, die in den Testmärkten Wiesbaden und Mainz ein Pilotprojekt dazu betrieb. Im Januar hatte die Stadt Tübingen vor dem Bundesverfassungsgericht in Sachen Einwegsteuer Recht bekommen; geklagt hatte eine McDonalds-Betreiberin aus Tübingen. Allerdings ist Bayern eines von fünf Bundesländern, in denen die Einführung einer Einwegsteuer vom Land genehmigt werden muss. Die anderen sind Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.
Für den Getränkehandel in Bayern ist der Mehrweg-To-Go-Zug damit wohl erst mal abgefahren. Die Landespolitik beruft sich auf den geplanten Bürokratieabbau, die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wettert gegen das Verbot. Städtetags-Gf Bernd Buckenhofer hält das Verbot für einen „überzogenen“ Eingriff in die kommunale Finanzhoheit.
