Reusable To-Go: Hoffen auf Gesetze

Wenige Tage vor einer strategischen Sitzung bei der Handwerkskammer Wiesbaden am kommenden Montag erwartet der Getränkehandel dringend politische Weichenstellungen.

Wird das was für den GFGH? An Ideen für Zusatzerlöse mangelte es den Initiatoren eines sehr breit angelegten Pilotprojekts im Raum Mainz/Wiesbaden nicht. Steilvorlage war die seit 1. Januar 2023 geltende Mehrwegs-Angebotspflicht bei To-Go-Geschirr. Der GFGH sollte nach Vorstellung der Bonner Reusable To-Go (mit Ex-Carlsberg Deutschland-Gf Frank Maßen, dem früheren GS1-Gf Rudolf Behrens und dem Logistik- und Datenexperten Robert Reiche) künftig direkt als Logistiker für sauberes und gebrauchtes Mehrweggeschirr fungieren – ohne in Pfandabwicklung eingebunden zu sein. Mitlerweile hat sich auch die Gedat bei Reusable To-Go aufgeschaltet.

Ob aus dem schnellen Zusatzgeschäft für den GFGH was wird, liegt nicht zuletzt an der Gesetzgebung. Kommenden Montag ziehen die Beteiligten – darunter Pro Mehrweg-Chef Günther Guder, Interzero, Trinkkontor, Team Beverage, Gastivo, Cup&More, Wasto-Pac, Tomra, Bulkvision, Sykell, Kooky und Nette Deutschland - in Wiesbaden Bilanz. Noch herrscht unklare Rechtslage. In Tübingen wird derzeit eine Steuer von 50 Cent für Einwegverpackungen fällig; der Fall liegt derzeit wegen der Klage einer McDonalds-Betreiberin vor dem Bundesverfassungsgericht. Freiburg, Heidelberg, Konstanz und Klein-Machnow stehen mit Einweg-“Steuern“ in den Startlöchern, warten aber auf das höchstrichterliche Signal.

Im Testlauf Mainz/Wiesbaden waren bislang auf Seiten des GFGH Getränke Schneider/Kapesser, Wigem und Trinkkontor beteiligt, auf Seiten der Gastronomie rund 90 Filialen vor allem von Bäckereien.

Artikel aus INSIDE 954

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