In Bayern haben die Regierungsparteien CSU und Freie Wähler offenbar einen Kompromiss gefunden, wie Getränkewirtschaft und öffentliche Wasserversorger künftig zur Kasse gebeten werden könnten. Der sogenannte “Wassercent” würde dann bei 10 Cent pro Kubikmeter liegen. Ob und ab wann ein solches Gesetz in Kraft träte, ist noch völlig unklar. Beobachter rechnen mit einem Zeitpunkt nicht vor 2027, womöglich auch später.
Mit 10 Cent/hl läge Bayern im Vergleich derjenigen Bundesländer, die eine solche Abgabe längst verlangen, in etwa in der Mitte. Betroffen wären dann nur Firmen, öffentliche Nahversorger und Privatleute, die mehr als 5.000 Kubikmeter pro Jahr entnehmen. Damit wären die meisten Landwirte nicht betroffen. Ausnahmen soll es laut Münchner Merkur auch “für Grundwasserentnahmen im Interesse des Allgemeinwohls, etwa zur Gefahrenabwehr, für Entnahmen zu Zwecken der Fischerei, Fischzucht und der Teichwirtschaft, für Kur- und Heilbäder, für speziell staatlich anerkannte Heilwässer, für die Nutzung von erneuerbaren Energieträgern wie Wärmepumpen sowie für geringe Mengen privatnütziger Entnahmen” geben.
Der jetzige Vorstoß der Bayern kommt nicht überraschend - sie waren lange genug dafür kritisiert worden, dass sie den "Wassercent" bislang eben nicht einführten. Die Ungleichheit bei den Gebühren in Deutschland kann u.a. dazu führen, dass zwei Brunnen im Grenzgebiet zweiter Bundesländer unterschiedlich viel für die Nutzung von Wasser aus der gleichen Tiefenschicht zahlen bzw. eben auch gar nichts.
