MTVO: Quellenschutz hoch 1,5

Das Damoklesschwert mit der Gravur „Eine Quelle-Eine Marke“ ist offenbar erstmal wieder eingepackt. Wie es aus Teilnehmerkreisen heißt, haben sich u.a. das Ernährungs- und das Landwirtschaftsministerium, diverse Länder (Bayern war nicht dabei) sowie maßgebliche Verbände wie der VdM und die WafG bei einer Anhörung am 28. Mai zur Neuformulierung der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung (MTVO) weit angenähert – zumindest in puncto Quellenschutz. Womöglich wird es künftig doch ausreichen, den Namen der Quelle deutlich sichtbar und in 1,5-facher Größe auf dem Etikett abzubilden; mehrere „gewerbliche Kennzeichen“, also Marken, aus ein und derselben Quelle sollten dann weiter möglich sein. Schwarze Schafe unter den Brunnen waren in der Vergangenheit immer wieder etwas sorglos mit der Deklaration umgegangen. Die überarbeitete MTVO-Neufassung wird für Q3/24 erwartet, ihre (mit der EU harmonisierte) Umsetzung dürfte erst 2025/26 erfolgen.

Printartikel aus INSIDE 952

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