Verpackungen: Berlin beschließt Regeln

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für ein neues Durchführungsgesetz zum Verpackungsrecht beschlossen. Damit sollen die Vorgaben der EU‑Verpackungsverordnung umgesetzt werden, die ab August 2026 gilt. Die Regierung betont, dass die bestehenden deutschen Strukturen erhalten bleiben sollen, nur eben EU‑kompatibel.

Der Entwurf setzt auf drei zentrale Stellschrauben:

  • Zulassungspflichten:
    Künftig brauchen nicht nur die dualen Systeme, sondern auch alle Organisationen der erweiterten Herstellerverantwortung eine Zulassung. Hersteller ohne Systemanschluss müssen eine Einzelzulassung beantragen. Das bedeutet mehr Formalitäten, zusätzliche Prüfschritte und höhere Kosten durch die stärkere Finanzierung der ZSVR.
  • Höhere Recyclingquoten:
    Ab 2028 steigen die Vorgaben für mehrere Materialien deutlich. Für Kunststoffe gilt statt einer Verwertungsquote eine Recyclingquote von 75%, was mehr werkstoffliche Wiederverwertung und höhere Sortierqualität erfordert. Aluminium und Eisenmetalle müssen künftig zu 95% recycelt werden. Insgesamt steigen damit die Anforderungen an Materialreinheit und Wiederverwertbarkeit.
  • Pflicht zur Abfallvermeidung:
    Hersteller und Systeme müssen einen Mindestanteil ihres Budgets in Maßnahmen zur Müllvermeidung investieren. Wie hoch dieser Mindestanteil ausfallen soll, bleibt allerdings offen.

DUH schäumt über Entwurf

Die 70%-Mehrwegzielquote für Getränkeverpackungen bleibt bestehen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den Entwurf dennoch als zu schwach: Der ursprünglich geplante verbindliche Finanzierungsmechanismus für Mehrweg sei stark abgeschwächt worden und damit der zentrale Hebel, um Abfallvermeidung und Mehrwegausbau wirksam voranzutreiben.

DUH‑Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz spricht von einem „völlig unverständlichen“ Rückschritt. Statt eines festen Beitrags von fünf Euro pro Tonne Einweg sollen Systeme nur noch einen nicht näher definierten Budgetanteil für Abfallvermeidungsmaßnahmen bereitstellen. Die DUH nennt das eine „politische Vollbremsung“ und fordert Umweltminister Carsten Schneider auf, einen verbindlichen Mechanismus zu verankern. Alternativ fordert die Organisation eine bundesweite Abgabe auf Einweg.

Pro Mehrweg schließt sich der Kritik an

Auch der Verband Pro Mehrweg kritisiert den Kabinettsentwurf deutlich. Zwar sei das Festhalten an der 70%-Quote ein wichtiges Signal, ohne konkrete Maßnahmen und Sanktionen bleibe die Zielmarke jedoch ein reines Lippenbekenntnis. Gf Henriette Schneider bemängelt insbesondere die Abschwächung des ursprünglich vorgesehenen Mehrweg‑Fördermechanismus. Statt eines gemeinsamen, ausreichend ausgestatteten Mehrweg‑Fonds sollen nun einzelne Systembetreiber isolierte Abfallvermeidungsmaßnahmen umsetzen. Ein Ansatz, den der Verband für ineffektiv hält.

Vorstand Willy Schmidt warnt zudem, dass das bestehende Mehrwegsystem ohne klare politische Unterstützung angesichts zusätzlicher Bürokratie, steigender Kosten und hohem Investitionsbedarf an Belastungsgrenzen stoßen könnte.

Im nächsten Schritt folgt das EU‑Notifizierungsverfahren, danach sind Bundestag und Bundesrat am Zug.

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