Oettinger-Schlichtung geplatzt

Außer Spesen nix gewesen. Nach turbulenten Wochen der Schlichtung sieht es im Tarif-Kampf zwischen Oettinger Brauerei und der NGG ganz danach aus. Eine Tarifkommission der NGG hat gestern Nachmittag eine neuen, vom Schlichter Dr. Benedikt Hövelmann vorgelegten Wortlaut abgelehnt.

Der Schlichtervorschlag war offenbar Ende vergangener Woche von der Oettinger Brauerei akzeptiert worden. Wie zuvor schon ein früherer Entwurf Hövelmanns. 

Problem dabei: Der ausformulierte Vorschlag des Schlichters unterschied sich offenbar so wesentlich vom ersten Schlichterspruch, dass sich die NGG (die ursprünglich zugestimmt hatte) nun nicht mehr in der Lage sah, einer Einigung zuzustimmen. Unter anderem soll es am Ende um Arbeitszeitverlängerungen gegangen sein, die mit der NGG so nicht besprochen worden sein sollen und die diese auch nicht mittragen will.

Wie es jetzt weitergeht, ist unklar. Mit der Ablehnung des Schlichterspruchs endet die Friedenspflicht. Die vor Wochen heftig geführten Streiks könnten also wieder aufgenommen werden. Außer es findet sich doch noch ein Schwert, das den gordischen Knoten zerschlägt.

Ergänzung:

 

Mittlerweile hat sich auch die Oettinger Brauerei zur Sache geäußert. In einem von CEO Stefan Blaschak unterschriebenen Schreiben an die Belegschaft heißt es (in Auszügen):

"Unter anderem sieht er Folgendes vor: 2,8% mehr Entgelt, Wochenarbeitszeit bleibt bei 37 bzw. 38 Stunden, keine Kürzungen bei Haustrunk und Opa-Urlaub, Pausenbezahlung bei laufendem Betrieb, flexibles Arbeiten in der Hochsaison. Nicht unterzeichnet hat den Schlichterspruch jedoch die NGG. Für die kommenden Monate drohen Gewerkschaft und Betriebsräte stattdessen mit erneuten Streiks und fordern bundesweit schon jetzt für 2026 weitere 4-6% mehr Lohn.

Die Weigerung der NGG, den neutralen Schlichterspurch anzunehmen, ist das Finale einer auf ganzer Linie von Inkompetenz und Unseriosität geprägten Verhandlungsführung, schon seit den ersten Gesprächen im Juni."

Den Vorwurf der NGG, die finale Version des Schlichters “beinhaltet jedoch gegenüber der Ursprungsversion aber weitere gravierende Verschlechterungen für die Beschäftigten: So die Möglichkeit der einseitigen Verlängerung der tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit durch den Arbeitgeber auf 45 Stunden für sechs Monate im Jahr”,

kontert Blaschak damit:

“Der Schlichter sah sich zwischenzeitlich sogar genötigt, seine für den Manteltarifvertrag gewählte Formulierung zu erklären: Flexibles Arbeiten in der Hochsaison soll mit Zustimmung des Betriebsrats wie schon alle Jahre zuvor auch künftig möglich sein – nur die Zustimmung der NGG bräuchte unser Unternehmen hierfür nicht.”

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