Streeck nimmt sich Tankstellen vor

Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck hat sich knapp zwei Monate nach seinem Amtsantritt in einem Sommerinterview des Münchner Merkur u.a. in Sachen Alkohol positioniert - mit Gedankenspielen zur Einschränkung des Alkoholverkaufs im Einzelhandel, in den Quengelzonen vor den Supermarktkassen und auch generell bei den Tankstellen.

In dem Interview fragt Streeck rhetorisch: “Warum sollten Autofahrer Alkohol für die Weiterfahrt kaufen dürfen?” Der Tankstellen-Interessenverband (TIV) reagierte darauf prompt. Und lässt Streek via dpa ausrichten, dass Kunden bei einer Einschränkung des Alkoholverkaufs an Tankstellen auf Supermärkte mit langen Öffnungszeiten ausweichen und dort womöglich größere Mengen kaufen würden. An Tankstellen werde der Jugendschutz streng eingehalten, heißt es weiter. Würden Streecks Ausführungen wahr werden, befürchtet der Verband, dass die damit einhergehenden Umsatzverluste den ohnehin schleichenden Niedergang der Tankstellen beschleunigen würde.

Streecks Aussagen klingen eher nach Symbolik

Auch das „begleitete Trinken“ ab 14 Jahren will Streeck am liebsten abschaffen. Derartige Überlegungen sind aber nicht neu und werden immer wieder artikuliert, ab und zu auch mal von der Gesundheitsministerkonferenz, vom Dehoga oder den jeweils aktuellen Drogenbeauftragten - so auch vergangenen Sommer

Gesetzesvorschläge gibt es dazu bislang keine. Und auch im Koalitionsvertrag fehlt das Thema Alkohol komplett. 

Share this article: